Lothar und Ilse Seeber-Stiftung
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Erklärung

Erklärung zur Verfassung der "Lothar und Ilse Seeber-Stiftung"


Zum Erstvorstand sind berufen (§ 10 Abs. 1) und dazu bereit:

Stifter Lothar bzw. Ilse Seeber, Vorsitzende des Vorstands

Direktor Jürgen Hertlein, 1. Vorstands-Fachmitglied

OB Egon Vaupel, 2. Vorstands-Fachmitglied

Dipl. Kfm. Ulrich Blanke, 3. Vorstands-Fachmitglied


Zum Folgevorstand (§ 10 Abs. 2) sind berufen, dazu bereit und zeichnen wie folgt:

Direktor Jürgen Hertlein, Vorsitzender des Vorstands

OB Egon Vaupel, 1. Vorstands-Fachmitglied

Dipl. Kfm. Ulrich Blanke, 2. Vorstands-Fachmitglied

 

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